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   BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 912.80   

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BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 912.80 (https://dejure.org/1982,15185)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1982 - 9 C 912.80 (https://dejure.org/1982,15185)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1982 - 9 C 912.80 (https://dejure.org/1982,15185)
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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 10 ZB 19.1207

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Dass dies nicht geschehen ist, steht dem Erfolg der Rüge entgegen (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.1982 - 9 C 912.80 - juris Rn. 11 f. m.w.N.; B.v. 18.4.1983 - 9 B 2337.80 - juris Rn. 1; B.v. 22.5.2006 - 10 B 9.06 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 10 ZB 19.613

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Nachdem es ihm obliegt, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, bleibt seiner Rüge bereits deshalb ohne Erfolg (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.1982 - 9 C 912.80 - juris Rn. 11 f. m.w.N.; B.v. 18.4.1983 - 9 B 2337.80 - juris Rn. 1; B.v. 22.5.2006 - 10 B 9.06 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 11 ZB 17.31689

    Erfolgloses auf Verletzung rechtlichen Gehörs gestütztes

    Nachdem es ihnen obliegt, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, bleibt ihre Rüge bereits deshalb ohne Erfolg (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.1982 - 9 C 912/80 - juris Rn. 11 f. m.w.N.; B.v. 18.4.1983 - 9 B 2337/80 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 3118.82

    Eignung der in Urteilen anderer Gerichte enthaltenen Ausführungen zur Klärung

    Bleibt der Asylbewerber - wie hier - insoweit konkrete Angaben schuldig, so erübrigen sich auch weitere Nachforschungen durch das Tatsachengericht (vgl. dazu u.a. die Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 912.80 - und vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - InfAuslR 1983, 76).
  • BVerwG, 24.09.1982 - 5 B 74.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Hielt der Kläger sein persönliches Erscheinen vor Gericht trotz anwaltlicher Vertretung für unerläßlich, so hätte er unter substantiierter Darlegung der für die Notwendigkeit seiner Anwesenheit sprechenden Gründe, etwa das Unvermögen seines Prozeßbevollmächtigten, das Gericht über die Art und den Umfang seiner Tätigkeit als Architekt erschöpfend zu informieren, die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung oder die Anordnung seines persönlichen Erscheinens vor Gericht (§ 95 Abs. 1 Satz 1 VwGO) beantragen können und müssen (vgl. hierzu Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 912.80 -).
  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 15 ZB 15.30229

    Berufung, Zulassung, Gehörsverletzung, Terminsänderung, Ablehnung,

    Das ist hier schon deshalb nicht der Fall, weil die Klägerin es versäumt hat, die für die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit sprechenden Gründe dem Verwaltungsgericht substantiiert darzulegen (vgl. BVerwG, U. v. 27.4.1982 - 9 C 912/80 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 13.01.1984 - 9 B 13886.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Davon abgesehen hätte der Rüge in der Sache aber auch entgegengestanden, daß es zu den Obliegenheiten des Klägers gehörte - zumal er seit Beginn des Asyl Verfahrens anwaltlich vertreten und also rechtskundig beraten war -, die in seinen Bereich fallenden Ereignisse in schlüssiger Form lückenlos vorzutragen und hierzu gegebenenfalls weitere Beweisanregungen zu geben oder weitere Beweisanträge zu stellen (vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 912.80 - und vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - BVerwGE 66, 237 [238 f.]).
  • BVerwG, 22.12.1983 - 9 B 10949.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Die Rüge hätte aber auch in der Sache keinen Erfolg haben können Entgegen der Auffassung der Beschwerde gehörte es zu den Obliegenheiten des Klägers - zumal er seit Beginn des Asyl Verfahrens anwaltlich vertreten und also sachkundig beraten war -, die in seinen Bereich fallenden Ereignisse lückenlos vorzutragen und hierzu gegebenenfalls Beweisanregungen zu geben oder Beweisanträge zu stellen (vgl. u.a. die Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 912.80 - und vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - BVerwGE 66, 237).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 3382.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Antrag auf Asyl

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde gehörte es zu den Obliegenheiten des Klägers - zumal er seit Beginn des Asylverfahrens anwaltlich vertreten und also sachkundig beraten war -, die in seinen Bereich fallenden Ereignisse lückenlos vorzutragen und hierzu ggf. Beweisanregungen zu geben oder Beweisanträge zu stellen (vgl. u.a. die Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 912.80 - und vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - InfAuslR 1983, 76).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15401.82

    Rechtsmittel

    Entgegen der Auffassung des Klägers gehörte es vorrangig zu seinen Obliegenheiten, von sich aus Ereignisse und Vorgänge im eigenen Lebensbereich lückenlos vorzutragen und hierzu gegebenenfalls Beweisanregungen zu geben oder Beweisanträge zu stellen (vgl. u.a. dieUrteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 912.80 - undvom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - InfAuslR 1983, 76).
  • BVerwG, 22.06.1983 - 9 B 2822.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 29.12.1983 - 9 B 14231.82

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

  • BVerwG, 15.06.1983 - 9 CB 638.82

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Berücksichtigung von

  • VG Regensburg, 23.11.2017 - RO 2 K 17.1107

    Nutzungsuntersagung für eine Lagerhalle für einen Malerbetrieb

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